Unter Psychotherapie versteht man allgemein die gezielte professionelle Hilfe und die Behandlung von psychischen Störungen oder psychisch bedingten körperlichen Erkrankungen.
Die systemische Psychotherapie konzentriert sich auf den sozialen Kontext des Klienten, insbesondere auf die Interaktionen zwischen den Familienmitgliedern und ihrem Umfeld.
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, denn einer der wichtigsten Aspekte einer Therapie ist die KlientInnen-TherapeutInnen Beziehung. Im Mittelpunkt eines Erstgesprächs stehen die Beweggründe der KlientInnen für eine Psychotherapie. Hier besprechen wir den Anlass (z.B. Lebenskrise, Entscheidungsschwierigkeiten, Depressionen, Burnout, Todesfall, Scheidung, Panikattacken, Suchtprobleme, Essstörungen etc.), Motivation und Erwartungen. Im Verlauf des Erstgesprächs werden außerdem die Rahmenbedingungen geklärt wie Methode, Setting, Häufigkeit der Sitzungen, Höhe des Honorars, die Zahlungsmodalitäten und Absage- und Urlaubsregelung.
Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, spätestens 48 Stunden vor dem besagten Termin abzusagen. Termine, die kurzfristiger abgesagt werden, müssen leider ausnahmslos in Rechnung gestellt werden.
Die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten für eine Einzeltherapie und 90 Minuten für eine Paar-/Familientherapie.
Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist nicht festgelegt. Sie hängt von der zugrunde liegenden Problematik, dem Therapieziel und der Methode ab.
Häufig findet eine Psychotherapie einmal pro Woche statt, was im Verlauf der Behandlung variieren kann. Paartherapie und Familientherapie finden in der Regel alle zwei bis drei Wochen statt. Eine gewisse Regelmäßigkeit der Sitzungen und nicht zu große Abstände zwischen den Sitzungen schaffen günstige Voraussetzungen für den psychotherapeutischen Prozess.
Alle TherapeutInnen in Österreich unterliegen gemäß §15 des Psychotherapiegesetztes absoluter Verschwiegenheit. Dies betrifft sämtliche dritte Personen, Ehepartner, öffentlich Bedienstete und Staatsorgane. In der Supervision muss anonymisiert an den Fällen gearbeitet werden.
Ja, es ist möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, aber als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil, dass nichts öffentlich dokumentiert wird. Für Privat- und Zusatzversicherte gibt es natürlich auch die Möglichkeit der Erstattung.